Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Freigaben erfassen Inhalt, Namensform, Medium, Kanal und gegebenenfalls Bilder. Eine redaktionelle Veröffentlichung auf der Website erlaubt nicht automatisch Social Media.
Praxisbeispiel
Ein Interview wird für morgenelf.de freigegeben; Social-Media-Nutzung und Fotos bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
Vier Fragen vor dem nächsten Schritt
- Wer hat zugestimmt?
- Welcher Inhalt ist umfasst?
- Welche Kanäle gelten?
- Sind Bilder separat geregelt?