Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Informationsinteresse wird gegen mögliche Belastung und Identifizierbarkeit abgewogen. Details, die nur Neugier bedienen, bleiben draußen.
Praxisbeispiel
Ein Schutzbeitrag erklärt Vorgehen und Hilfewege, ohne einen konkreten minderjährigen Betroffenen erkennbar zu machen.
Vier Fragen vor dem nächsten Schritt
- Ist die Information nötig?
- Kann das Umfeld identifizieren?
- Ist die Würde gewahrt?
- Sind sichere Hilfewege vorhanden?