Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Website und soziale Medien sind getrennte Kontexte. Selbst sichtbare Inhalte können Rechte, Schutzinteressen und Erwartungen besitzen, die einer Weiterverwendung entgegenstehen.
Praxisbeispiel
Ein zugesandtes Foto wird erst nach geklärter Urheberschaft, Personenfreigabe und ausdrücklichem Website-Zweck genutzt; ohne diese Nachweise bleibt es unveröffentlicht.
Vier Fragen vor dem nächsten Schritt
- Ist der Account privat oder personenbezogen?
- Liegt eine Website-Freigabe vor?
- Sind Urheber und erkennbare Personen geklärt?
- Ist Social Media separat ausgeschlossen?